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§ 68 RiG - Zuständigkeit der Richterdienstgerichte

Bibliographie

Titel
Gesetz Nr. 858 Saarländisches Richtergesetz
Redaktionelle Abkürzung
RiG,SL
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
301-1

In Disziplinarsachen gegen Staatsanwälte, auch soweit sie im Ruhestand sind, entscheiden die Richterdienstgerichte.