Art. 36 VerfBibliographieTitelVerfassung für Rheinland-PfalzRedaktionelle AbkürzungVerf,RPNormtypGesetzNormgeberRheinland-PfalzGliederungs-Nr.100-1Lehrer haben ihr Amt als Erzieher im Sinne der Grundsätze der Verfassung auszuüben.