Art. 24 BayLplG - Landesplanerische Stellungnahme
Bibliographie
- Titel
- Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG)
- Amtliche Abkürzung
- BayLplG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 230-1-W
Wird keine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt, gibt die höhere Landesplanungsbehörde im Rahmen einer fachrechtlichen Behördenbeteiligung eine landesplanerische Stellungnahme ab.