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§ 36 BayLTGeschO - Anwendung der Ausschussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (BayLTGeschO)
Amtliche Abkürzung
BayLTGeschO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
1100-3-I

Die Vorschriften über die Ausschüsse finden sinngemäß Anwendung.