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Art. 53 BayAbgG - Anrechnung früherer Versorgungsbezüge

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz - BayAbgG)
Amtliche Abkürzung
BayAbgG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
1100-1-I

Leistungen nach der Satzung des Versorgungswerks des Bayerischen Landtags werden nicht in die Anrechnung nach Art. 22 Abs. 3 und 4 einbezogen.