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§ 14 StrWG-MV - Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen

Bibliographie

Titel
Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV)
Amtliche Abkürzung
StrWG-MV
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
90-1

Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen sind die Gemeinden.