Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
Amtliche Abkürzung
VgV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
703-5-5
Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren
mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach § 18 vergeben.