Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 26 ZVG - Veräußerung des Grundstücks nach Beschlagnahme

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung 
Redaktionelle Abkürzung
ZVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
310-14

Ist die Zwangsversteigerung wegen des Anspruchs aus einem eingetragenen Rechte angeordnet, so hat eine nach der Beschlagnahme bewirkte Veräußerung des Grundstücks auf den Fortgang des Verfahrens gegen den Schuldner keinen Einfluss.