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§ 28 LWaldG - Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Erhaltung und Pflege des Waldes (Landeswaldgesetz - LWaldG)
Amtliche Abkürzung
LWaldG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
790-3

Die auf § 27 Abs. 4 bis 10 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können jeweils auf Grund der einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.