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§ 107a NWG - Überragendes öffentliches Interesse

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) 
Amtliche Abkürzung
NWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

Vorhaben, die dem Hochwasserschutz dienen, und Bauten des Küstenschutzes liegen im überragenden öffentlichen Interesse.