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Art. 84 BayWG - Vorbelastung
(Zu § 4 Abs. 3 AbwAG)

Bibliographie

Titel
Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Amtliche Abkürzung
BayWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
753-1-U

Die Vorbelastung ist für die Zeit nach der Antragstellung (§ 4 Abs. 3 Satz 1 AbwAG) zu berücksichtigen.