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§ 3 VDG - Verfahren über eine einheitliche Stelle

Bibliographie

Titel
Vertrauensdienstegesetz (VDG)
Amtliche Abkürzung
VDG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
9020-13

Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz oder nach der Rechtsverordnung nach § 20 können über eine einheitliche Stelle im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden.