§ 31 GaststättenG - Anwendbarkeit der Gewerbeordnung
Bibliographie
- Titel
- Gaststättengesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- GaststättenG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 7130-1
Auf die den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegenden Gewerbebetriebe finden die Vorschriften der Gewerbeordnung soweit Anwendung, als nicht in diesem Gesetz besondere Bestimmungen getroffen worden sind; die Vorschriften über den Arbeitsschutz werden durch dieses Gesetz nicht berührt.