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§ 38 SächsJG - Vorschlagslisten

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Justiz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Justizgesetz - SächsJG)
Amtliche Abkürzung
SächsJG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
300-14

Die Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Richter nach § 4 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 317-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2954, 2955) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, werden für die Amtsgerichte und für das Oberlandesgericht jeweils in getrennten Listen vom Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft nach Anhörung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsverbände aufgestellt.