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§ 134 HochSchG - Änderung des Landestransparenzgesetzes

Bibliographie

Titel
Hochschulgesetz (HochSchG)
Amtliche Abkürzung
HochSchG
Normtyp
Versicherungsbedingung
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
223-41

Das Landestransparenzgesetz vom 27. November 2015 (GVBl. S. 383), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 448), BS 2010-10, wird wie folgt geändert:

§ 19 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 erhält folgende Fassung:

"3.
bei den Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften gegenüber dem Präsidium oder der Rektorin oder dem Rektor sowie".