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Art. 30 BayAbfG - Inkrafttreten *)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG)
Amtliche Abkürzung
BayAbfG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2129-2-1-U

Dieses Gesetz tritt am 1. März 1991 in Kraft.

Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 27. Februar 1991 (GVBl S. 64). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus dem Änderungsgesetz.