Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 13 HKO - Gebietsbestand

Bibliographie

Titel
Hessische Landkreisordnung (HKO)
Amtliche Abkürzung
HKO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
332-1

Das Kreisgebiet besteht aus den Gemeinden und aus den gemeindefreien Grundstücken, die nach geltendem Recht zum Landkreis gehören.