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§ 54 LVerfGG

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Landesverfassungsgericht (Landesverfassungsgerichtsgesetz - LVerfGG) 
Amtliche Abkürzung
LVerfGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
1104.1

§ 47 Abs. 3 gilt nicht für Verfassungsbeschwerden, die am 1. Januar 2019 bereits anhängig waren.