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Art. 5 MontÜbk - Inhalt des Luftfrachtbriefs und der Empfangsbestätigung über Güter

Bibliographie

Titel
Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr
Redaktionelle Abkürzung
MontÜbk
Normtyp
Staatsvertrag
Normgeber
International
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Der Luftfrachtbrief und die Empfangsbestätigung über Güter müssen enthalten:

  1. a)
    die Angabe des Abgangs- und Bestimmungsorts;
  2. b)
    falls Abgangs- und Bestimmungsort im Hoheitsgebiet desselben Vertragsstaats liegen, jedoch eine oder mehrere Zwischenlandungen im Hoheitsgebiet eines anderen Staates vorgesehen sind, die Angabe von zumindest einem dieser Zwischenlandepunkte;
  3. c)
    die Angabe des Gewichts der Sendung.