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§ 32 RettDG - Verwaltungsvorschriften

Bibliographie

Titel
Landesgesetz über den Rettungsdienst sowie den Notfall- und Krankentransport (Rettungsdienstgesetz - RettDG -)
Amtliche Abkürzung
RettDG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2128-1

Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das für das Rettungswesen zuständige Ministerium.