Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 15 LNatSchG - Landschaftsschutzgebiete
(zu § 26 BNatSchG)

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG)
Amtliche Abkürzung
LNatSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
791-10

Die untere Naturschutzbehörde kann Gebiete im Sinne von § 26 Abs. 1 BNatSchG durch Verordnung zu Landschaftsschutzgebieten erklären. In den Fällen des § 12a Absatz 1 erlässt die oberste Naturschutzbehörde die Verordnung.