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§ 7 SächsNatSchG - Landschaftspläne und Grünordnungspläne
(zu § 11 Abs. 3 BNatSchG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege im Freistaat Sachsen (Sächsisches Naturschutzgesetz - SächsNatSchG)
Amtliche Abkürzung
SächsNatSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
653-2/2

Über § 11 Abs. 3 BNatSchG hinaus sind, soweit geeignet, die Grundlagen und Inhalte der Landschaftsplanung nach § 9 Abs. 3 BNatSchG als Darstellung in den Flächennutzungsplan oder als Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen. Abweichungen sind zu begründen.