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§ 52 LBG - Ausschluss von dienstlichen Handlungen

Bibliographie

Titel
Landesbeamtengesetz (LBG)
Amtliche Abkürzung
LBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2030-1

Für dienstliche Handlungen außerhalb eines Verwaltungsverfahrens gilt § 20 VwVfG entsprechend.