§ 25 KitaFöG - Förderung von Modellversuchen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KitaFöG)
- Amtliche Abkürzung
- KitaFöG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Berlin
- Gliederungs-Nr.
- 2162-5
Das Land Berlin kann mit dem Träger einer Einrichtung Vereinbarungen über die Erprobung pädagogischer und anderer Modelle treffen. Diese Möglichkeit besteht auch im Bereich der Kindertagespflege.