Art. 38 BayWG - Gewässerschutzbeauftragte bei Körperschaften
(Abweichend von § 64 Abs. 1 WHG)
Bibliographie
- Titel
- Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
- Amtliche Abkürzung
- BayWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 753-1-U
Gewässerschutzbeauftragte für Abwassereinleitungen von Gebietskörperschaften, aus Gebietskörperschaften gebildeten Zusammenschlüssen oder öffentlich-rechtlichen Wasserverbänden sind die für die Abwasseranlagen zuständigen Betriebsleiter oder sonstige Beauftragte.