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§ 36a WG LSA - Wasserrückhalt und Dürchgängigkeit
(zu § 34 WHG)

Bibliographie

Titel
Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA). 
Amtliche Abkürzung
WG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
753.31

An Vorranggewässern ist der Erhalt oder die Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Gewässers grundsätzlich erforderlich, um die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der §§ 27 bis 31 des Wasserhaushaltsgesetzes zu erreichen. Vorranggewässer sind die in der Anlage 3 genannten Gewässer, die verschiedene Naturräume queren und denen als Verbindungsgewässer zwischen Habitaten eine wesentliche ökologische Funktion insbesondere für Langdistanzwanderarten zukommt. An Gewässern, die keine Vorranggewässer sind, soll auf die Herstellung der Durchgängigkeit verzichtet werden, wenn diese nicht zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 bis 31 des Wasserhaushaltsgesetzes erforderlich ist und Belange des Wasserrückhalts dies erfordern.