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§ 4 ThürVwVfG - Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung

Bibliographie

Titel
Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
Amtliche Abkürzung
ThürVwVfG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

§ 61 Abs. 2 Satz 1 VwVfG gilt mit der Maßgabe, dass das Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz entsprechend anzuwenden ist. § 61 Abs. 2 Satz 3 VwVfG gilt in Bezug auf Behörden im Sinne dieses Gesetzes.