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§ 60 LWG - Gewässerschutzbeauftragte bei Abwasserverbänden
(zu § 64 des Wasserhaushaltsgesetzes)

Bibliographie

Titel
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -)
Amtliche Abkürzung
LWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
77

Der Gewässerschutzbeauftragte eines Abwasserverbandes wird von dessen Vorstand bestellt.