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Gesetz zur Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Bayerischen Landtag
(Bayerisches Fraktionsgesetz - BayFraktG)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Bayerischen Landtag (Bayerisches Fraktionsgesetz - BayFraktG)
Amtliche Abkürzung
BayFraktG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
1100-2-F

Vom 26. März 1992 (GVBl S. 39, BayRS 1100-2-F)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2023 (GVBl S. 310)

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Rechtsstellung der Fraktionen1
Leistungen an Fraktionen2
Geldleistungen zur Deckung des allgemeinen Bedarfs3
Rückgewähr4
Buchführung5
Rechnungslegung der Fraktionen6
Veröffentlichung7
Rechnungsprüfung8
Verschwiegenheitspflicht der Fraktionsangestellten9
Liquidation10
Richtlinien zur Wirtschaftsführung11
In-Kraft-Treten12