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§ 2a GewStG - Arbeitsgemeinschaften

Bibliographie

Titel
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
Amtliche Abkürzung
GewStG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
611-5

1Als Gewerbebetrieb gilt nicht die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften, deren alleiniger Zweck in der Erfüllung eines einzigen Werkvertrags oder Werklieferungsvertrags besteht. 2Die Betriebsstätten der Arbeitsgemeinschaften gelten insoweit anteilig als Betriebsstätten der Beteiligten.