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§ 14 SWG - Bewilligung

Bibliographie

Titel
Saarländisches Wassergesetz (SWG)
Amtliche Abkürzung
SWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
753-1

Für die Bewilligung gelten die zum Schutz des Eigentums geltenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts entsprechend.