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§ 34 NachbG Bln - Nachträgliche Grenzänderungen

Bibliographie

Titel
Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln)
Amtliche Abkürzung
NachbG Bln
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
403-6

Die Rechtmäßigkeit des Abstandes einer Anpflanzung wird durch nachträgliche Grenzänderungen nicht berührt; § 33 gilt entsprechend.