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Art. 44 BayBesG - Allgemeine Vorschriften

Bibliographie

Titel
Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG)
Amtliche Abkürzung
BayBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2032-1-1-F

Die Regelungen dieses Abschnitts gelten für Richter, Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen.