§ 12b StVG - Nichtanwendbarkeit der HöchstbeträgeBibliographieTitelStraßenverkehrsgesetz (StVG)Amtliche AbkürzungStVGNormtypGesetzNormgeberBundGliederungs-Nr.9231-1Die §§ 12 und 12a sind nicht anzuwenden, wenn ein Schaden bei dem Betrieb eines gepanzerten Gleiskettenfahrzeugs verursacht wird.