Art. 101 Verf - In-Kraft-Treten, Übergangsvorschriften
Bibliographie
- Titel
- Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt
- Redaktionelle Abkürzung
- Verf,ST
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 100.3
(1) Die Verfassung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
(2) (weggefallen)
(3) Die bei In-Kraft-Treten dieser Verfassung vorhandenen obersten Landesorgane sind Organe im Sinne dieser Verfassung.
(4) Rechtsvorschriften und Regelungen, die auf der Grundlage des Gesetzes über die vorläufige Ordnung der Regierungsgewalt in Sachsen-Anhalt vom 28. Oktober 1990 erlassen worden sind, bleiben bis zu ihrer Aufhebung oder Änderung in Kraft.