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Art. 101 Verf - In-Kraft-Treten, Übergangsvorschriften

Bibliographie

Titel
Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt
Redaktionelle Abkürzung
Verf,ST
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
100.3

(1) Die Verfassung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

(2) (weggefallen)

(3) Die bei In-Kraft-Treten dieser Verfassung vorhandenen obersten Landesorgane sind Organe im Sinne dieser Verfassung.

(4) Rechtsvorschriften und Regelungen, die auf der Grundlage des Gesetzes über die vorläufige Ordnung der Regierungsgewalt in Sachsen-Anhalt vom 28. Oktober 1990 erlassen worden sind, bleiben bis zu ihrer Aufhebung oder Änderung in Kraft.