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§ 15 LStatG - Vergabe statistischer Arbeiten

Bibliographie

Titel
Landesstatistikgesetz (LStatG)
Amtliche Abkürzung
LStatG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
205-1

Statistische Erhebungen oder Auswertungen, die von Behörden des Landes an Dritte für Forschungs-, Planungs- und ähnliche Zwecke vergeben werden, dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport anzuzeigen.