§ 15 LStatG - Vergabe statistischer Arbeiten
Bibliographie
- Titel
- Landesstatistikgesetz (LStatG)
- Amtliche Abkürzung
- LStatG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 205-1
Statistische Erhebungen oder Auswertungen, die von Behörden des Landes an Dritte für Forschungs-, Planungs- und ähnliche Zwecke vergeben werden, dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport anzuzeigen.