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§ 22 NIngG - Bescheinigungen

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Ingenieurgesetz (NIngG)
Amtliche Abkürzung
NIngG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77220

Die Ingenieurkammer stellt die für die Berufsausübung benötigten Bescheinigungen aus.