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§ 24 SächsVerfGHG - Wirkungen der Entscheidung

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verfassungsgerichtshofsgesetz - SächsVerfGHG)
Amtliche Abkürzung
SächsVerfGHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
112-1

Für die Wirkungen der Entscheidung gilt § 79 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes entsprechend.