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§ 107 LHO - Öffentlich-rechtliche Dienst- oder Amtsverhältnisse

Bibliographie

Titel
Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO)
Amtliche Abkürzung
LHO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
43-92

Vorschriften dieses Gesetzes für Beamtinnen und Beamte sind auf andere in öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnissen stehende Personen entsprechend anzuwenden.