Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG) 1)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG) 
Amtliche Abkürzung
SächsUVPG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
660-7/2

Vom 25. Juni 2019 (SächsGVBl. S. 525)

Geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762)

Der Sächsische Landtag hat am 23. Mai 2019 das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Zweck des Gesetzes, Anwendungsbereich, Verordnungsermächtigungen1
Begriffsbestimmungen2
Feststellung der UVP-Pflicht und Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung3
Feststellung der SUP-Pflicht und Durchführung der Strategischen Umweltprüfung4
Zuständigkeiten5
Beliehene Sachverständige6
Vergütung des Sachverständigen7
Elektronische Datenübermittlung8
Verhältnis zu naturschutzrechtlichen Bestimmungen9
Ordnungswidrigkeiten10
Übergangsvorschrift11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten12
Liste UVP-pflichtiger VorhabenAnlage 1
Liste SUP-pflichtiger Pläne und ProgrammeAnlage 2

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 26 vom 28.1.2012, S. 1), die durch die Richtlinie 2014/52/EU (ABl. L 124 vom 25.4.2014, S. 1) geändert worden ist, sowie der Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 30).