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§ 10 LOG - Bekanntmachung der Bezirke der unteren Landesbehörden

Bibliographie

Titel
Landesorganisationsgesetz (LOG)
Amtliche Abkürzung
LOG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
200-2

Der Ministerpräsident gibt die Bezirke der unteren Landesbehörden und ihre Veränderungen im Amtsblatt des Saarlandes nachrichtlich bekannt.