§ 40g StrWG - Rechtsbehelfe
Bibliographie
- Titel
- Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
- Amtliche Abkürzung
- StrWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 90-1
Die Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss oder eine Plangenehmigung für den Bau oder die Änderung von Landesstraßen hat keine aufschiebende Wirkung.