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§ 21 LStatG - Statistisches Informationssystem

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Statistik im Land Berlin (Landesstatistikgesetz- LStatG)
Amtliche Abkürzung
LStatG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
29-2

Daten aus Statistiken im Verwaltungsvollzug und Daten aus Landesstatistiken dürfen in dem vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg geführten Statistischen Informationssystem verwendet werden.