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§ 1 BremStiftG - Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Bremisches Stiftungsgesetz (BremStiftG)
Amtliche Abkürzung
BremStiftG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
401-c-1

Dieses Gesetz gilt für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die ihren Sitz in der Freien Hansestadt Bremen haben.