§ 42 BauO LSA - Sanitäre Anlagen
Bibliographie
- Titel
- Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
- Amtliche Abkürzung
- BauO LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 213.37
Fensterlose Bäder und Toiletten sind nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.