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Art. 19 SpkG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die öffentlichen Sparkassen (Sparkassengesetz - SpkG)
Amtliche Abkürzung
SpkG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2025-1-I

Die Sparkassen genießen Befreiung von Steuern, Umlagen und Abgaben des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit diese am 22. Dezember 1933 den Gemeinden und Landkreisen für die Sparkassen zustand und das Bundessteuerrecht nicht entgegensteht.