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Gesetz über verfassungskonkretisierende allgemeine Maßstäbe für die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens, für den Finanzkraftausgleich sowie für die Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen
(Maßstäbegesetz - MaßstG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über verfassungskonkretisierende allgemeine Maßstäbe für die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens, für den Finanzkraftausgleich sowie für die Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen (Maßstäbegesetz - MaßstG)
Amtliche Abkürzung
MaßstG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
603-11

Vom 9. September 2001 (BGBl. I S. 2302)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2522)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Grundsätze der Maßstabsbildung1
Bindungswirkung der Maßstäbe2
Sicherung des Eigenbehalts3
Abschnitt 2
Vertikale Umsatzsteuerverteilung
(Artikel 106 Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 Satz 1 GG)
Vertikale Umsatzsteuerverteilung4
Abschnitt 3
Horizontale Umsatzsteuerverteilung
(Artikel 107 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 2 Satz 1 bis 4 GG)
Grundsätze für die horizontale Umsatzsteuerverteilung5
Finanzkraft6
Vergleichbarkeit der Finanzkraft, Berücksichtigung des kommunalen Finanzbedarfs, Einwohnergewichtung und Förderabgabe7
Ausgleichshöhe8
Abschnitt 4
Bundesergänzungszuweisungen
(Artikel 107 Absatz 2 Satz 5 und 6 GG)
Funktion der Bundesergänzungszuweisungen9
Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen10
Zuweisungen nach Artikel 107 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes11
Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen12