Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 1a AtVfV - Gegenstand der Umweltverträglichkeitsprüfung

Bibliographie

Titel
Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung - AtVfV)
Amtliche Abkürzung
AtVfV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
751-1-3

Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen eines UVP-pflichtigen Vorhabens auf

  1. 1.

    Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,

  2. 2.

    Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,

  3. 3.

    Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,

  4. 4.

    kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie

  5. 5.

    die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern.

§ 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung bleibt unberührt.