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§ 56 HDG - Senate für Disziplinarsachen

Bibliographie

Titel
Hessisches Disziplinargesetz (HDG)
Amtliche Abkürzung
HDG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
325-30

(1) Für den Senat für Disziplinarsachen beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof gelten § 51 Abs. 1 und 3 sowie die §§ 52 bis 55 entsprechend.

(2) Für das Bundesverwaltungsgericht gilt § 53 Abs. 1 entsprechend.