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§ 104 PolG - Allgemeines

Bibliographie

Titel
Polizeigesetz (PolG)
Amtliche Abkürzung
PolG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2050

Die Organisation der Polizei umfasst

  1. 1.

    die Polizeibehörden,

  2. 2.

    den Polizeivollzugsdienst mit seinen Beamten (Polizeibeamte).